Kabinett beschließt Gesetzentwurf für attraktiveren Dienst an der Waffe
Die Bundesregierung will den Dienst an der Waffe attraktiver machen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, Soldaten in der Rentenversicherung sowie bei Unfällen während gefährlicher Einsätze besser abzusichern. Auch sollen Einsteiger besser bezahlt werden. Einem Zeitungsbericht zufolge soll der Personalmangel in der Bundeswehr außerdem durch eine stärkere Einbeziehung von Reservisten ausgeglichen werden.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte, das "Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind". Dafür verdienten sie Wertschätzung, die sich "nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf". Die Kosten für das Maßnahmenbündel bezifferte ihr Ministerium auf rund 380 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren.
Von einer verbesserten rentenrechtlichen Absicherung profitieren dem Gesetzentwurf zufolge sowohl Zeitsoldaten als auch Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistende. So soll ein Zeitsoldat, der nach seinem Ausscheiden die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangshilfen bekommt, eine Rentensteigerung von 160 Euro monatlich beziehen. Für Reservisten und Wehrdienstleistende erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent.
Einsteiger in der Bundeswehr sollen künftig besser besoldet werden: So soll ein Berufsanfänger statt derzeit 840 Euro Gehalt plus 500 Euro Sachleistung dann 1500 Euro beziehen.
Der Gesetzentwurf sieht ferner eine Erweiterung des Schutzes bei Auslandseinsätzen vor. Bisher gelten bestimmte soziale Schutzmaßnahmen für Soldaten, die im Ausland verletzt wurden, nur dann automatisch, wenn es sich um einen vom Bundestag mandatierten Einsatz handelte. Künftig soll dieser Schutz auch bei einem vergleichbaren gefährlichen Einsatz automatisch greifen. Zudem will die Bundeswehr in Zukunft auch für Angehörige von Bundeswehrsoldaten die Kosten übernehmen, wenn sie in die Therapie eines "Einsatzgeschädigten" einbezogen werden.
Die Vorschriften im Dienstrecht sollen flexibler werden, so dass etwa bestimmte Zeitvorgaben bei Tätigkeiten mit besonderen Belastungen ausgesetzt werden können. Solche Ausnahmen gibt es bereits zum Beispiel für Auslandseinsätze. Sie sollen aber auch im Inland gemacht werden können, etwa bei den "Alarmrotten" der Luftwaffe.
Wie BERLINER TAGESZEITUNG am Mittwoch erfuhr, will die Bundeswehr außerdem künftig Reservisten einsetzen, wenn Personallücken nicht anderweitig zu füllen sind und sonst die Funktionsfähigkeit einer Organisationseinheit gefährdet wäre. Ziel sei die "temporäre Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft" der Bundeswehr.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministerium bestätigte, Reservisten könnten in Zukunft "überall" eingesetzt werden, auch im Ausland. Der Gesetzentwurf sieht als Neuerung zudem vor, dass Reservisten auch in Teilzeit arbeiten können. Im Schnitt sind laut Bundeswehr rund 15 Prozent der Dienstposten bei der Bundeswehr nicht besetzt, wie es nach BTZ-Information heißt.
Kritik kam von der Linksfraktion: Deren verteidigungspolitische Sprecher Tobias Pflüger erklärte das Konzept von der Leyens, mit der sie die Bundeswehr attraktiver machen wolle, für gescheitert. Zugleich lehnte er eine Aufstockung der Armee ab, dies gehe "in die völlig falsche Richtung".
(C. Fournier--BTZ)