Verteidiger im Meineidprozess gegen Petry bezweifelt Strafbarkeit
Im Meineidprozess gegen die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat deren Verteidiger bezweifelt, dass sich seine Mandantin strafbar gemacht hat. Die Vereidigung von Petry vor dem betreffenden Landtagsausschuss sei aus rechtlichen Gründen "unzulässig" gewesen, sagte ihr Anwalt Carsten Brunzel am Montag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Dresden.
Eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Meineids sei damit "von vornherein ausgeschlossen". Damit fehle dem Strafverfahren eine wesentliche Voraussetzung, weshalb der Prozess "an dieser Stelle zu beenden" sei, sagte Brunzel in seinem Eröffnungsplädoyer. Petry selbst äußerte sich zunächst nicht.
Die 43-Jährige muss sich vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs verantworten, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtags im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 mitfinanziert werden.
Petry habe "wahrheitswidrige Aussagen" gemacht, sagte Staatsanwältin Susan Herold bei der Verlesung der Anklage. Petry soll damals gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden.
Ihre Angaben widersprachen der Anklage zufolge aber dem Darlehensvertrag - nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten. Petry sei bewusst gewesen, dass die Darlehensgeber mit dem Vertrag ihren Verzicht auf die Gelder erklärten, sagte die Staatsanwältin.
Petrys Verteidiger wertete den Prozess als politisch gefärbtes Verfahren. Es handle sich "um einen Prozess, bei dem die medialen und politischen Auswirkungen die rechtsstaatlichen Grundprinzipien eines Strafverfahrens überlagern", sagte Brunzel.
Er spielte damit darauf an, dass die Staatsanwaltschaft ursprünglich die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Petry abgelehnt, die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft die Einstellungsverfügung aber dann wieder aufgehoben hatte.
Wegen des erwarteten Zuschauerandrangs wurde die Verhandlung ins Gebäude des Oberlandesgerichts am Dresdner Stadtrand verlegt, wo sonst unter anderem statt Prozesse gegen Rechtsterroristen stattfinden. Zum Auftakt am Montag kamen allerdings verhältnismäßig wenige Zuschauer ins Gericht. Für das Verfahren sind zunächst weitere sechs Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt.
(D. Wassiljew--BTZ)