Frankreichs Polizei darf Gummigeschosse gegen "Gelbwesten" einsetzen
Die französische Polizei darf weiter umstrittene Gummigeschosse gegen "Gelbwesten" einsetzen: Der Pariser Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht erklärte am Freitag, das Gewaltrisiko bei den Protesten mache den Einsatz der Hartgummi-Munition notwendig. Der Staatsrat gab damit der Regierung Recht. Die Gummigeschosse sind wegen der schweren Verletzungen bei Demonstranten in Verruf geraten.
Die hohe Gewaltbereitschaft der Demonstranten mache es "notwendig, den Sicherheitskräften den Einsatz der Waffen zu erlauben", erklärte der Staatsrat. Er wies damit eine Beschwerde der Menschenrechtsliga LDH und der Gewerkschaft CGT ab. Sie hatten die Waffen als "gefährlich" bezeichnet. In Deutschland werden Gummigeschosse wegen des Verletzungsrisikos selten eingesetzt.
Nach Angaben des französischen Innenministeriums feuerte die Polizei seit Beginn der "Gelbwesten"-Proteste mehr als 9200 Gummigeschosse gegen Demonstranten ab. Kritiker werfen den Beamten vor, auf die Köpfe von Demonstranten zu zielen, obwohl dies den Vorschriften widerspricht. Sie veröffentlichten in den sozialen Netzwerken zahlreiche Bilder von Demonstranten mit schweren Verletzungen am Auge oder Platzwunden am Kopf.
Für besonderes Aufsehen sorgt der Fall des "Gelbwesten"-Aktivisten Jérôme Rodrigues: Er wurde bei der Pariser Kundgebung vergangene Woche schwer am rechten Auge verletzt und führt dies auf den Einsatz von Gummigeschossen zurück. Das Innenministerium bestreitet diese Darstellung, obwohl Videoaufnahmen die Angaben Rodrigues zu stützen scheinen.
(Y. Rousseau--BTZ)