![Brüssel nimmt den Handel mit EU-Staatsbürgerschaften ins Visier](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/EU_Staatsbuerger_fuer_Geld.jpeg)
Brüssel nimmt den Handel mit EU-Staatsbürgerschaften ins Visier
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Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten vor zu laxen Vorgaben bei der Vergabe von Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltsgenehmigungen an ausländische Investoren gewarnt. In einem Bericht zu sogenannten goldenen Reisepässen und Visa nahm Brüssel am Mittwoch bei Staatsbürgerschaften die EU-Staaten Bulgarien, Malta und Zypern ins Visier. Aber auch die Praxis der Vergabe von bloßen Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatenangehörige im Gegenzug für Investitionszusagen in insgesamt 20 Mitgliedstaaten stelle teils "ein ernstes Sicherheitsrisiko" dar.
Bekomme ein Ausländer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates, werde er auch EU-Bürger "mit allen Rechten der Union, einschließlich der Freizügigkeit und des Zugangs zum Binnenmarkt", sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. "In der EU sollte es keine Schwachstelle geben, die es Menschen ermöglicht, über die am wenigsten strenge Regelung eine Staatsangehörigkeit zu erwerben."
In Bulgarien, Malta und Zypern gebe es Bestimmungen für Investoren, "die weniger streng sind als die herkömmlichen Einbürgerungsregelungen", erklärte die EU-Behörde. Denn in den drei Ländern bestehe "weder eine Verpflichtung zum physischen Wohnsitz für die Person noch ein Erfordernis anderer echter Verbindungen mit dem Land vor Erlangung der Staatsbürgerschaft". Bulgarien hatte am Dienstag angekündigt, "goldene Reisepässe" abzuschaffen.
Bei der Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen oder goldenen Visa nannte die Kommission 20 der 28 EU-Staaten, in denen es Sonderregelungen für Investoren gebe. Es fehle teils an Informationen, ob dabei auch die EU-Vorgaben für Sicherheitsüberprüfungen erfüllt würden. Deutschland gehört nicht zu den genannten 20 Ländern, aber beispielsweise auch große EU-Staaten wie Frankreich und Großbritannien.
Die EU-Kommission will nun "in noch größerem Rahmen überwachen, inwieweit Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren mit dem EU-Recht vereinbar sind, und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen", hieß es. Besonderes Augenmerk will Brüssel darauf legen, ob vorgeschriebene Sicherheitskontrollen systematisch erfolgen und europäisches Aufenthaltsrecht korrekt angewandt wird. Darüber hinaus sollen Mittel, die von Investoren im Rahmen des Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltserwerbs gezahlt werden, "nach den EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche überprüft werden", erklärte die Kommission. Und schließlich soll geprüft werden, ob der Erwerb der Staatsbürgerschaft nicht dazu missbraucht wird, um Steuern zu hinterziehen.
(T. Jones--BTZ)