Pro-russische "Demonstrationen" sind eine Schande für die Demokratie
Mehrere pro-russische Kundgebungen sind an diesem Wochenende angekündigt, etwa in Hannover und Frankfurt. Das ist "Schwer erträglich" für jeden Demokraten und jeden die Freiheit liebenden Menschen, weshalb Innenministerin Nancy Faeser zu Recht die Polizei auffordert, bei kleinsten Verstößen gegen Gesetze unverzüglich einzugreifen.
"Das Zeigen des 'Z' verherrlicht Kriegsverbrechen und kann deshalb unserer Ansicht nach strafrechtlich verfolgt werden. Hier brauchen wir ein konsequentes Einschreiten der Polizei", sagte Faeser, ähnlich äußerten sich auch Innenpolitikerinnen und -politiker anderer Parteien.
"Wenn zu Hass aufgerufen wird und Straftaten begangen werden, muss die Versammlung aufgelöst werden", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann. "Was zudem nicht geht, ist, dass die russische Invasion in die Ukraine, wo solch' furchtbare Kriegsverbrechen wie in Butscha geschehen, auf unseren Straßen gefeiert und verherrlicht wird", führt Hartmann weiter aus.
Seit Beginn des kriminellen russischen Einmarschs in die Ukraine Ende Februar ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes "Z" zu sehen. Es wird häufig als "Za Pobedu" - "Für den Sieg" interpretiert. Auch außerhalb des Kriegsgebiets zeigen es viele Menschen an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien zur Unterstützung des Angriffskriegs, dies ist strafbar, das Tragen dieses Zeichen ist nicht nur asozial und menschenverachtend, es verstößt wie vorgenannt auch gegen geltende Gesetze, hier nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs.
Nimmt man allein die Statuten des Kriegsverbrechertribunals von Nürnberg (20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946), welche da waren:
1) Erarbeitung und Ausführung eines gemeinsamen Planes (Verschwörung) zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, das Kriegsrecht und die Humanität (Grundlage: Artikel 6 besonders 6a des Statuts)
2) Teilnahme an der Planung, Vorbereitung, Entfesselung und Führung von Angriffskriegen, die internationale Verträge, Abkommen und Zusicherungen verletzten (Grundlage: Artikel 6a des Statuts)
3) Kriegsverbrechen (stricto sensu) waren Verbrechen gegen Mitglieder feindlicher Truppen und die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete (Grundlage: Artikel 6, besonders 6b des Statuts).
4) Unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit fiel die Ermordung und Verfolgung von Oppositionellen und die Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen gegen Zivilbevölkerungen vor oder während des Krieges (Grundlage: Artikel 6, besonders 6c des Statuts).
So steht fest, dass die Kriegsverbrecher Wladimir Putin (Russischer Diktator), Armeegeneral Alexander Dwornikow Kommandeur der russischen Terror-Truppen in der Ukraine), Sergei Lawrow (Außenminister oder besser Propagandaminister Russlands, Sergei Schoigu (Kriegsminister Russlands), Ramsan Achmatowitsch Kadyrow (selbstherrlicher Terror-Fürst Tschetscheniens) und Waleri Wassiljewitsch Gerassimow (Chef des Generalstabes der russischen Terrorarmee), selbst nach den vom Massenmörder und Diktator Josef Stalin befürworteten Statuten des N ürnberger Kriegsverbrechertribunals, für die von ihnen in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 begangenen Verbrechen, nur eine Strafe verdient haben, den Tod durch Aufhängen.
Vor diesem Hintergrund verbietet sich eigentlich jede pro-russische Demonstration und ist eine Schande für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. (O.Bulka--BTZ)