Deutschland: Recht auf befristete Teilzeit soll Anfang 2019 kommen
Teilzeitbeschäftigte sollen nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ab Anfang kommenden Jahres leichter in Vollzeit zurückkehren können. Mit der Neuregelung solle den Beschäftigten eine Brücke zurück in die Vollzeit gebaut werden, sagte Heil am Dienstag im Deutschlandfunk. "Es geht um Arbeitszeit, die zum Leben passt." Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz soll bereits am 23. Mai ins Kabinett.
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein Recht auf befristete Teilzeit einzuführen. Allerdings sehen die Koalitionspläne dafür eine Reihe von Bedingungen vor. Die SPD dringt seit langem auf ein Recht, von Teilzeit wieder in Vollzeit zu gehen. Derzeit sieht sie vor allem viele Frauen benachteiligt, denen der Weg zurück in die Vollzeit derzeit häufig versperrt ist.
Weiter sagte Heil, Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern sollten entsprechend der bereits im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung Anspruch auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern könne.
Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, derzufolge lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen. Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren.
Arbeitsstaatssekretär Björn Böhning verwies darauf, dass das Bundesarbeitsministerium im vergangenen Jahr bereits ein Gesetz zur Befristung von Teilzeit vorgelegt hatte, das wegen der Bedenken in der Union damals aber nicht zustande kam. Das jetzige Gesetz baut auf den damaligen Plänen auf.
Nach Ansicht der Grünen werden nur wenige Arbeitnehmer von dem neuen Gesetz profitieren. "Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke", kritisierte die Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke. Sie sprach von einem "höchst ungerechten Behelfskonstrukt, das zu Konflikten im Betrieb führen wird". Dringend notwendig sei "eine klare und einfache Lösung für alle, die von einer befristeten Teilzeit Gebrauch machen wollen oder müssen".
Heil wies die Kritik zurück. Betriebe dürften nicht überfordert werden, vor allen Dingen Kleinstunternehmen. Da aber ohnehin die meisten Teilzeitfälle in größeren oder mittelgroßen Unternehmen sind, sei es vernünftig, "da auch einen Fokus zu setzen".
Die Regierung will zudem die Arbeit auf Abruf für die Betroffenen besser planbar machen. Solche Tätigkeiten sind etwa in der Gastronomie nötig, um einen kurzfristigen Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften abdecken zu können. Damit Arbeitnehmer Arbeitszeit und Gehalt besser planen können, sollen künftig 20 statt bisher zehn Wochenstunden gelten, solange nichts andres vereinbart ist. Der Anteil der Arbeit auf Abruf wird auf maximal 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit begrenzt.
(S. Sokolow--BTZ)