![Prozess um Ruhestand von Kölner Polizeichef nach Silvesternacht ausgesetzt](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/bf/c1/03/Prozess-um-Ruhestand-von-K--lner-Po-2021-12-15.jpg)
Prozess um Ruhestand von Kölner Polizeichef nach Silvesternacht ausgesetzt
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Der Rechtsstreit um die Ruhestandsversetzung des früheren Polizeipräsidenten Wolfgang Albers im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht beschäftigt künftig das Bundesverfassungsgericht. Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster dürfen die Polizeipräsidenten im Land nicht als politische Beamte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Weil das OVG Parlamentsgesetze jedoch nicht selbst verwerfen darf, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Hintergrund ist das Landesbeamtengesetz, demzufolge Polizeipräsidenten zum Kreis sogenannter politischer Beamte zählen, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Nach Auffassung des Senats greift das in das sogenannte Lebenszeitprinzip ein, wonach Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit zu beschäftigen sind.
Ein Polizeipräsident gehöre nicht zum engen Beraterkreis der Regierung und müsse auch keine politischen Zielvorstellungen umsetzen. Laut Gericht ist die landesgesetzliche Zuordnung eines Polizeipräsidenten zum Kreis "politischer Beamte" daher verfassungswidrig.
Im Übrigen sei Albers Versetzung in den Ruhestand rechtlich nicht zu beanstanden. Wegen des Einsatzgeschehens in der Silvesternacht sei das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei "beschädigt" gewesen. Es sei nachvollziehbar, dass das verloren gegangene Vertrauen mit demselben Polizeipräsidenten nicht wiederhergestellt werden konnte, erklärte das Gericht.
Albers war von 2011 bis Anfang 2016 Polizeipräsident in Köln. Nach massiven sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht von 2015 rund um den Kölner Dom und im Bereich des Hauptbahnhofs geriet die Polizei für ihre Einsatzplanung und ihre Kommunikationsstrategie in die Kritik. Am 12. Januar 2016 zog die rot-grüne Landesregierung personelle Konsequenzen und entband Albers von seinen Aufgaben.
Da es sich bei den Tatverdächtigen überwiegend um zugewanderte Männer aus dem nordafrikanischen Raum handelte, lösten die Geschehnisse eine Debatte über den Umgang mit straffälligen Flüchtlingen aus. Gleichzeitig wurden Rassismusvorwürfe gegen die Polizei laut.
(H. Müller--BTZ)