Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege müssen ab Mitte März Corona-Impfung nachweisen
Wer in Einrichtungen des Gesundheitswesens oder der Pflege arbeitet, muss bis Mitte März seinen Impfschutz gegen das Coronavirus nachweisen: Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag das Gesetz zur leistungsbezogenen Impfpflicht, mit dem auch der Kreis der Impfberechtigten erweitert wird. Möglich werden durch die Neuregelung auch Schließungen gastronomischer Einrichtungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und andere Vertreter der Ampel-Koalition verteidigten das neue Gesetz.
Im Bundestag votierten 571 von 689 Abgeordneten für das neue Gesetz, es gab 80 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen. Im Bundesrat fiel die Entscheidung einstimmig aus. Die Pflicht gilt für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen oder Arztpraxen. Zusätzlich impfen können künftig Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Schulung. Geschlossen werden können künftig wieder Bars und Clubs, aber auch Restaurants.
Lauterbach sagte vor den Abgeordneten mit Blick auf die raschen Gesetzesänderungen: "Hat sich der medizinische Befund geändert, müssen auch die therapeutischen Maßnahmen angepasst werden". Es dürfe aber keinen "Überbietungswettbewerb" von Maßnahmen geben, die dann nicht eingesetzt würden. Er gab das Ziel aus, die Pandemie bis Weihnachten deutlich zurückzudrängen, dass dann auch das sichere Reisen möglich bleibt.
Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink bezeichnete das Gesetz als "weiteren Baustein für mehr Schutz gegen Corona". Nach Überzeugung der FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus bietet das neue Gesetz umfangreiche Möglichkeiten, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen.
Die Union stimmte zwar ebenfalls für das Gesetz, kritisierte aber die Vorgehensweise der "Ampel". Dem jetzigen "Reparaturgesetz" würden weitere folgen, sagte der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel in der Debatte. Die ständigen Änderungen führten lediglich zu einer wachsenden Verunsicherung der Bevölkerung.
Die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl kritisierte, dass die Ampel zwar große Eile bei Grundrechtseingriffen an den Tag lege, aber bislang noch nicht den neuen Pflegebonus beschlossen habe. Der AfD-Partei- und Fraktionschef Tino Chrupalla sagte: "Die Stabilität unserer Gesellschaft ist durch die politischen Zwangsmaßnahmen deutlich strapaziert worden."
Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) übte im Bundesrat erneut Kritik am Vorgehen der Ampel-Koalition. Die Entscheidung, die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November nicht fortzusetzen, sei der Grund für die neuerlichen Gesetzesänderungen. "Wir machen nichts anderes als Reparaturarbeiten", sagte Bouffier.
Die Stiftung Patientenschutz befürchtet, dass es durch die Impfpflicht in den Heimen bald zu personellen Engpässen kommen könnte. "Verlassen nur zehn Prozent der schon heute hochbelasteten Beschäftigten ihren Beruf, werden 200.000 Pflegebedürftige keine professionelle Hilfe mehr erhalten können", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.
Ebenfalls einstimmig billigte der Bundesrat eine Verordnung, die künftig wieder schärfere Kontaktbeschränkungen zulässt. Zum einen kann dabei die Teilnehmerzahl auch bei Treffen begrenzt werden, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen. Zum anderen können diese anders als bisher auch bei der Gesamtzahl der Kontaktpersonen berücksichtigt werden, wenn es um Treffen geht, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen.
Bund und Länder hatten am Donnerstag erneut über die Corona-Lage beraten. Dabei hielten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten die Option einer weiteren Verschärfung der Corona-Regeln noch vor Weihnachten offen. Maßgeblich soll die Lageeinschätzung des kommende Woche erstmals tagenden neuen Corona-Expertenrats insbesondere zur Ausbreitung und Gefährlichkeit der neuen Omikron-Variante sein.
(B. Semjonow--BTZ)