
Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei am Dienstag erneut wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die Straßburger Richter entschieden, dass ein türkischer Lehrer nicht hätte wegen "Verherrlichung von Verbrechen" verurteilt werden dürfen, nur weil er 2015 positive Nachrichten über den Prediger Fethullah Gülen verbreitete. Vielmehr habe der Lehrer sich damit "friedlich in die öffentlichen Debatten eingeschaltet".
Sein Äußerungen seien keinesfalls eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung" gewesen, urteilten die Richter. Gülen ist ein scharfer Kritiker des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die Regierung in Ankara wirft der Bewegung des islamischen Predigers vor, Militär, Polizei und Justiz in der Türkei unterwandert zu haben, um die Macht im Staat zu übernehmen.
Der Lehrer wurde in der Türkei zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Geldstrafe wurde gegen die Türkei nicht festgesetzt, weil der Lehrer seine Klage nicht den Vorschriften des EGMR gemäß eingereicht habe.
Ankara wurde vom EGMR in den vergangenen Jahren wiederholt wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Der Gerichtshof in Straßburg ist für die juristische Ahndung von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zuständig, die von 47 Ländern unterzeichnet wurde. Die Menschenrechtskonvention wurde 1954 auch von Ankara ratifiziert.
(C. Fournier--BTZ)