
Klage vor IStGH gegen Bolsonaro wegen Abholzungen im brasilianischen Amazonas

Die österreichische Klimaschutzorganisation Allrise will Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro wegen der Abholzung des Amazonas-Regenwaldes vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verklagen. Die Klimaschützer reichten die Klageschrift mit dem Titel "Der Planet gegen Bolsonaro" am Dienstag in Den Haag ein. Sie werfen dem rechtsextremen Staatschef wegen seiner Amazonas-Politik "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vor.
Allrise geht davon aus, dass die brasilianische Regierung für die Abholzung von etwa 4.000 Quadratkilometer Amazonas-Regenwald pro Jahr verantwortlich ist und dass die Abholzungsrate seit Bolsonaros Amtsantritt um 88 Prozent gestiegen ist. Bolsonaro habe "systematisch" Gesetze und Kontrollen durch die Behörden geschwächt oder beseitigt und gehe gezielt gegen Umweltaktivisten vor.
Dies stehe "in direktem Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der ganzen Welt", erklärte die Organisation, die insbesondere auf die Klimaforscherin Friederike Otto vom University College London verweist. Otto ist eine der Hauptautorinnen und -autoren des jüngsten IPCC-Klimasonderberichts, in dem vor dramatischen Folgen des Klimawandels gewarnt wird.
"Dies ist genau (...) die Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit: die vorsätzliche Zerstörung der Umwelt und ihrer Verteidiger", sagte der Allrise-Gründer Johannes Wesemann der Nachrichtenagentur AFP.
Es ist nicht die erste Klage gegen Bolsonaro vor dem IStGH. Im Januar hatte der brasilianische Häuptling Raoni Metuktire dem Präsidenten ebenfalls "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vorgeworfen: Bolsonaro verfolge die eingeborenen Völker im Amazonas-Gebiet, zerstöre ihre Wohngebiete und verletze ihre fundamentalen Rechte.
Im Juli 2020 hatte brasilianisches Gesundheitspersonal Bolsonaro wegen seiner Handhabung der Corona-Pandemie in Den Haag verklagt. Auch hier lautete der Vorwurf "Verbrechen gegen die Menschlichkeit".
Das Haager Gericht ist allerdings nicht verpflichtet, tatsächlich Ermittlungen einzuleiten.
(B. Semjonow--BTZ)