JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg
Im Fall der mutmaßlichen Misshandlung von Gefangenen in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen hat das Landgericht Augsburg den Beginn der Hauptverhandlung auf den 7. Januar 2027 festgelegt. Insgesamt sind zunächst 51 Verhandlungstage bis Juli vorgesehen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Weitere Termine für die zweite Jahreshälfte sollten folgen. Angeklagt sind die ehemalige Leiterin und die ehemalige stellvertretende Leiterin des Gefängnisses sowie elf Mitglieder der sogenannten Sicherungsgruppe.
Juristisch geht es um Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung. Der Fall gilt als einer der größten Justizskandale der jüngsten bayerischen Geschichte. Als Konsequenz brachte der frühere bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) Gesetzesänderungen auf den Weg, die eine Wiederholung verhindern sollen.
Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll die ehemalige stellvertretende JVA-Leiterin als Hauptbeschuldigte ab Januar 2023 "ein System der Willkür" in der Justizvollzugsanstalt etabliert haben. Darin sollen Gefangene schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein, Behörden sollen dabei gezielt getäuscht worden sein.
Die ehemalige Anstaltsleiterin soll von der Vorgehensweise ihrer ehemaligen Vertreterin zum Teil Kenntnis gehabt, diese gebilligt und unterstützt haben. Auch Mitarbeiter der Sicherungsgruppe sollen in einem mehr oder minder großen Umfang an den Misshandlungen beteiligt gewesen sein.
Die von den Misshandlungen betroffenen Gefangenen sollen immer wieder in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht worden sein, die eigentlich für Häftlinge vorgesehen sind, die für andere oder sich selbst eine Gefahr darstellen. In Gablingen sollen diese aber bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange genutzt worden sein.
Dabei soll die stellvertretende JVA-Leiterin in einer Vielzahl von Fällen angeordnet haben, dass den Gefangenen dabei Grundausstattung wie Matratzen oder sonstige Liegeunterlagen und Papierunterhosen vorenthalten wurden. Die Gefangenen sollen dadurch gezwungen gewesen sein, teilweise mehrere Tage unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen. Es geht um 117 Fälle einer bewusst rechtswidrigen Unterbringung.
U. Schmidt--BTZ