Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess
In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In einem ersten Prozess war der Mann im März 2025 wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, hob das Urteil im Übrigen aber auf Revision der Staatsanwaltschaft auf. Das Landgericht musste den Fall daraufhin neu verhandeln und erneut über die rechtliche Bewertung der Tat entscheiden.
Nach den Feststellungen des Gerichts griff der Angeklagte am 7. Juli 2024 in Berlin-Moabit den auf einer Bank sitzenden Obdachlosen von hinten an. Als der Geschädigte infolge eines Trittes zu Boden gefallen sei, habe der Angeklagte erneut wiederholt gegen den Kopf und den Oberkörper des 48-Jährigen getreten und flüchtete dann vom Tatort. Der Mann starb an den Folgen der Verletzungen.
Früheren Berichten zufolge hatte die Tat selbst zunächst niemand bemerkt. Ein Sicherheitsmann fand das leblose Opfer und alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Der flüchtige Verdächtige wurde durch Bilder einer Überwachungskamera identifiziert. Er wurde einige Tage nach der Tat am Berliner Hauptbahnhof wiedererkannt und festgenommen.
P. Hansen--BTZ