Dienstvergehen: Gericht entfernt frühere Bremer Bamf-Chefin aus Beamtenverhältnis
Rund acht Jahre nach dem Wirbel um einen vermeintlich großangelegten Skandal in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist die frühere Behördenleiterin wegen Dienstrechtsverstößen per Gerichtsurteil aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das entschied die Disziplinarkammer des Bremer Verwaltungsgerichts nach Angaben vom Montag bereits am 13. März. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. (Az. 8 K 2200/24)
Die Frau kann demnach in Berufung gehen. Sollte die Entscheidung auch in weiteren Instanzen bestehen bleiben, verlöre sie nach Angaben des Verwaltungsgerichts ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche. Medien hatten bereits zuvor über das Disziplinarurteil berichtet.
Das Gericht ging von mehreren schuldhaft begangenen Verletzungen der Dienstpflicht im beamtenrechtlichen Kernbereich aus. Die ehemalige Amtsleiterin verstieß demnach unter anderem gegen das Verbot der Vorteilsannahme, die Pflicht zu vertrauenswürdiger Dienstausübung und die Amtsverschwiegenheit. Sie ließ sich von einem Anwalt etwa einen Hotelaufenthalt und einen Computer bezahlen und gab Interna weiter.
Der Bamf-Skandal kreiste um den Vorwurf, in der Bremer Außenstelle seien massenhaft falsche Asylentscheidungen getroffen worden. Der Fall schlug im Frühjahr 2018 hohe Wellen, die Rede war von bis zu tausend Fällen. Es folgte eine juristische und behördeninterne Aufarbeitung. Dabei fielen die Vorwürfe weitgehend in sich zusammen.
Am Ende musste sich die frühere Leiterin wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen sowie Datenfälschung und Verletzung von Dienstgeheimnissen vor Gericht verantworten, weil sie mit einem Anwalt kooperiert haben sollte, der Vorteile für zwei Mandanten suchte. Im Gegenzug sollte er der Beamtin unter anderem zwei Hotelübernachtungen bezahlt haben.
Den Prozess gegen die damals 59-jährige ehemalige Amtschefin stellte das Landgericht Bremen im Jahr 2021 wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro ein. Der Anwalt wurde wenig später wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt.
Nach Abschluss der strafrechtlichen Aufarbeitung reichte das Bamf im August 2024 eine Disziplinarklage gegen die Frau ein, um sie wegen Dienstrechtsverstößen aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dieser Klage gab das Verwaltungsgericht nun in erster Instanz statt. Die festgestellten Dienstvergehen in den Jahren 2014/2015 und 2017/2018 führten zum "endgültigen Verlust des Vertrauens" in die Beamtin.
Eine Rolle spielte nach Gerichtsangaben auch, dass die Frau bereits 2017 wegen anderer Dienstrechtsverstöße mit Disziplinarsanktionen belegt worden war. Sie habe dies aber nicht "als Warnung" verstanden.
Parallel zur Klageerhebung hatte das Bamf die Beschuldigte vorläufig des Diensts enthoben und ihr die Hälfte der Besoldung gestrichen. Die von der Frau dagegen eingelegten juristischen Schritte blieben vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht aber weitgehend erfolglos.
K. Berger--BTZ