Berliner Senat entfernt Pop-up-Radwege trotz Gerichtsbeschlusses vorerst nicht
Trotz seiner Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will der Berliner Senat die bundesweit beachteten Pop-up-Radwege vorerst nicht entfernen. Voraussichtlich in der kommenden Woche will die Verkehrssenatsverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Eilbeschluss einlegen, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg am Donnerstag unter Berufung auf einen Sprecher der Senatsverwaltung berichtete. Bereits zuvor hatte diese mitgeteilt, dabei erreichen zu wollen, dass die Beschwerde eine aufschiebende Wirkung hat.
Das würde bedeuten, dass die temporären Radstrecken vorerst nicht entfernt werden müssen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag mitgeteilt, es habe "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der Wege. Es verpflichtete die Senatsverwaltung, die entsprechende Beschilderung zu entfernen. Als Begründung teilte das Gericht mit, der Senat hätte vor der Einrichtung eine konkrete Gefahrenlage geltend machen müssen.
Die Senatsverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne) hatte die Radwege in der Corona-Krise eingerichtet. Laut Gericht gab sie zur Begründung an, in der Pandemie sei es erforderlich, die systemrelevante Mobilität zu gewährleisten. Dass ein Großteil der Berliner kein Auto habe und der Mindestabstand in öffentlichen Verkehrsmitteln kaum einzuhalten sei, rechtfertige die Einrichtung der Radwege.
(F. Burkhard--BTZ)