Millionenschwere Einigung mit Weinstein-Opfern vorerst geplatzt
Eine millionenschwere Einigung mit mutmaßlichen Opfern des früheren Filmmoguls und verurteilten Sexualstraftäters Harvey Weinstein ist vorerst geplatzt. Ein New Yorker Richter lehnte die anvisierte zivilrechtliche Vereinbarung am Dienstag ab. Die Ende Juni von einer New Yorker Staatsanwältin vorgestellte Einigung hatte einen 19 Millionen Dollar schweren Fonds zur Entschädigung von Weinstein-Opfern vorgesehen, um eine Sammelklage beizulegen.
Mehrere Opferanwälte hatten den Deal aber abgelehnt. Sie bemängelten unter anderem, dass Weinstein im Zuge der Vereinbarung keinerlei Schuld eingestehen müsse. Außerdem zahle der frühere Filmproduzent die Entschädigungen nicht selbst. Vielmehr würden Versicherungen und Weinsteins frühere Produktionsfirma aufkommen.
Bei dem Zivilverfahren geht es um mutmaßliche sexuelle Übergriffe Weinsteins gegen frühere Mitarbeiterinnen. Der "Pulp Fiction"-Produzent soll weibliche Angestellte zu ungewünschten sexuellen Kontakten aufgefordert oder gezwungen haben. Im Gegenzug soll er ihnen Weiterbeschäftigung oder beruflichen Aufstieg versprochen haben.
Weinstein sitzt derzeit eine 23-jährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung ab, zu der er im März verurteilt worden war. Ein New Yorker Geschworenengericht hatte den Gründer des Miramax-Filmstudios zuvor schuldig gesprochen, eine Frau vergewaltigt und einer anderen Frau Oralsex aufgezwungen zu haben. Allerdings haben viel mehr Frauen Weinstein sexuelles Fehlverhalten vorgeworfen.
Gegen den 68-Jährigen wurden deswegen auch zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Seine Anwälte verhandeln mit verschiedenen Opferanwälten über Entschädigungszahlungen.
Mehr als 80 Frauen, darunter bekannte Schauspielerinnen wie Angelina Jolie, Salma Hayek und Gwyneth Paltrow, haben Weinstein sexuelle Übergriffe und Gewalt vorgeworfen. Das Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Weinstein hatte im Herbst 2017 die weltweite #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Gewalt gegen Frauen ausgelöst.
(A. Bogdanow--BTZ)