Bundesanwaltschaft sieht keine Ermittlungsansätze mehr bei Oktoberfestattentat
Nach der Einstellung der neuen Ermittlungen zum 40 Jahre zurückliegenden Oktoberfestattentat in München sieht die Bundesanwaltschaft keine Ansätze für weitere Ermittlungen. "Weitere Erfolg versprechende Ermittlungsansätze sind derzeit nicht zu erkennen, weshalb die Ermittlungen einzustellen waren", teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit. Demnach gibt es vor allem keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Beteiligung weiterer Menschen neben dem bei dem Anschlag ums Leben gekommenen Attentäter Gundolf Köhler.
Köhler hatte am Abend des 26. September 1980 am Haupteingang zum Oktoberfest in einem Abfallkorb eine Bombe abgelegt und gezündet. Neben dem Attentäter kamen zwölf Oktoberfestbesucher ums Leben, 221 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Seit dem Anschlag gab es immer wieder Mutmaßungen über mögliche Mittäter Köhlers. Eine neue Zeugenaussage führte 2014 zu dem nun doch wieder eingestellten Ermittlungsverfahren.
Anders als ursprünglich geht die Bundesanwaltschaft nun von einem rechtsextremistischen Motiv Köhlers für den Anschlag aus. "Dies folgt aus seinen Kontakten in rechtsextremistische Kreise, seinen kurz vor der Tat getätigten Äußerungen, wie man die bevorstehende Bundestagswahl beeinflussen könne, sowie seinem in diesem Zusammenhang ebenfalls geäußerten Wunsch nach einem dem nationalsozialistischen Vorbild folgenden Führerstaat", erklärten die Ermittler. Ursprünglich nahmen die Ermittler an, Köhler habe den Anschlag als unter Prüfungsstress stehender Student mit Liebeskummer verübt.
Der Rechtsextremismusexperte der bayerischen SPD-Landtagsfraktion, Florian Ritter, forderte die bayerische Staatsregierung auf, nun die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags mit einem Fonds zu unterstützen. "Die Opfer leiden nach wie vor seelisch unter dem schrecklichen Ereignis, auch viele Existenzen sind durch den Anschlag zerstört worden", erklärte Ritter. Die Staatsregierung habe immer einen rechtsextremen Hintergrund bestritten. "Sie täte also gut daran, jetzt ein Zeichen zu setzen."
In dem nun eingestellten Verfahren prüfte das bayerische Landeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts 770 Spuren und 1081 Unterspuren, außerdem gab es mehr als 1000 Vernehmungen. Zusätzlich wurden nach Anfragen bei allen Verfassungsschutzbehörden, dem Bundesnachrichtendienst, der Stasi-Unterlagen-Behörde, dem Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern sowie weiteren Archiven Akten von mehr als 300.000 Seiten Umfang gesichtet.
(S. Sokolow--BTZ)