OLG Köln: Nach missglücktem Friseurbesuch kann Schmerzensgeld fällig sein
Nach einem missglückten Friseurbesuch mit erheblichen Folgen kann Kunden ein Schmerzensgeld zustehen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die Richter sprachen einer Frau nach einer folgenreichen Blondierung 5000 Euro Schmerzensgeld zu. Das waren 1000 Euro mehr als die Summe, die das Landgericht Köln in erster Instanz festgesetzt hatte. (Az: 20 U 287/19)
Die Klägerin ließ sich Ende 2016 im Friseursalon des Beklagten blonde Haarsträhnen färben. Eine Mitarbeiterin des Friseursalons trug dazu eine Blondiercreme auf das Haar auf. Allerdings verursachte die Blondierung auf einer handtellergroßen Stelle am Hinterkopf Verbrennungen beziehungsweise Verätzungen ersten bis zweiten Grades.
Die Kundin musste eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten hinnehmen. In einem mehrere Zentimeter großen Bereich wächst kein Haar mehr. Zur Entschädigung bot der Beklagte der Frau zunächst lediglich einen Friseurgutschein an. Vor dem Landgericht Köln klagte die Kundin daraufhin auf 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Landgericht sprach ihr im Oktober schließlich 4000 Euro Schmerzensgeld zu und verpflichtete den Friseur, etwaige weitere Schäden durch die entstandene Verletzung zu ersetzen. Dagegen legte die Frau Berufung ein.
Das OLG erhöhte mit seinem Urteil nun das Schmerzensgeld. Angesichts der erheblichen Folgen der Blondierung mit zahlreichen Arztbesuchen, den Schmerzen und aufwändigen Behandlungen sowie dem entstandenen Dauerschaden am Hinterkopf sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro "auch im Verhältnis zu anderen vergleichbar gelagerten Sachverhalten angemessen", erklärte das OLG. Das Urteil ist rechtskräftig.
(K. Berger--BTZ)