![Klagen in Italien nach Untergang einer Fähre unter Flagge Panamas möglich](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/d1/66/99/Klagen-in-Italien-nach-Untergang-ei-2020-05-07.jpg)
Klagen in Italien nach Untergang einer Fähre unter Flagge Panamas möglich
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Mehr als 14 Jahre nach dem Untergang eines unter der Flagge Panamas fahrenden Schiffs hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Überlebende und Angehörige von Opfern grundsätzlich vor italienischen Gerichten klagen können. Sie können dort Schadenersatzklagen gegen zwei Organisationen erheben, die das Schiff klassifizierten und zertifizierten, wie der EuGH am Donnerstag entschied. Beim Untergang der Fähre "El Salam Boccaccio’98" waren im Februar 2006 mehr als tausend Menschen ums Leben gekommen. (Az. C-641/18)
Überlebende und Angehörige von Opfern des Unglücks verklagten zwei in Genua ansässige Gesellschaften, welche die Einhaltung von Rechtsvorschriften überprüfen und entsprechende Zeugnisse ausstellen sollten. In dem Rechtsstreit beriefen sich die Organisationen darauf, im Auftrag Panamas gehandelt zu haben. Ein Gericht in Genua rief deshalb den EuGH an.
Der Gerichtshof in Luxemburg stellte nun fest, dass sich die verklagten Organisationen nur dann auf die sogenannte Staatenimmunität berufen könnten, wenn ihre Tätigkeiten Ausdruck hoheitlicher Befugnisse Panamas gewesen wären. Dies muss das Gericht in Genua abschließend prüfen.
(F. Schulze--BTZ)