Je zweieinhalb Jahren Haft für Eltern in Fall von schwer verletztem Kind
Das Landgericht Dortmund hat im Fall eines schwer verletzten Kinds die Eltern wegen Körperverletzung durch Unterlassen zu jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen konnte nicht erhärtet werden, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Es war demnach nicht feststellbar, dass die Eltern den Jungen selbst misshandelt hatten.
Jedoch unterließen sie es, ihn ins Krankenhaus zu bringen. Die Staatsanwaltschaft hatte einem 49-Jährigen und einer 31-Jährigen Misshandlung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Demnach sollen sie ihren 2020 geborenen Sohn zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 misshandelt haben.
Die Anklage warf dem 49-Jährigen vor, das Kind in diesem Zeitraum in zwei Fällen durch stumpfe Gewalt an Armen, Beinen und Oberkörper verletzt zu haben. Bei einer Untersuchung im Krankenhaus im Februar 2021 wurden zahlreiche Verletzungen festgestellt, darunter Brüche und Hämatome im Gesicht.
Der 31-Jährigen warf die Staatsanwaltschaft vor, spätestens seit Januar 2021 von den Gewalttaten des Manns gewusst zu haben. Sie habe nichts unternommen, um ihren Sohn vor weiterer Gewalt zu schützen. Zudem wurde ihr vorgeworfen, unterlassen zu haben, dass das Kind medizinisch versorgt wird. Dadurch habe sie sein Leid verschlimmert und verlängert.
Vater und Mutter wurde zudem vorgeworfen, den Säugling nicht ausreichend ernährt zu haben. Bei der Untersuchung des Kinds wurde eine Mangelernährung festgestellt.
P. Hansen--BTZ