Verteidiger der mutmaßlichen Goldmünzendiebe in Berlin weisen Anklage zurück
Zum Auftakt des Prozesses um den Diebstahl einer hundert Kilogramm schweren Goldmünze haben die Verteidiger der vier Angeklagten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vehement zurückgewiesen. Die umfangreichen Ermittlungen der Sonderkommission hätten "keinen einzigen durchgreifenden Beweis hervorgebracht", verlas Rechtsanwalt Toralf Nöding am Donnerstag aus einer Erklärung vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor.
Der Diebstahl der Münze "Big Maple Leaf" mit einem Verkaufswert von 3,75 Millionen Euro machte Ende März 2017 weltweit Schlagzeilen. Die Angeklagten Wayci R., Ahmed R., Wassim R. und Denis W. sind schon länger nicht mehr in Untersuchungshaft und verdeckten ihre Gesichter, als sie die zahlreichen vor dem Gerichtssaal wartenden Kamerateams passieren mussten.
Die jungen, unauffällig gekleideten Männer wurden von je zwei Anwälten verteidigt. Der 24-jährige Wayci R. ist nach eigenen Angaben Student, sein 20-jähriger Bruder Ahmed Schüler, ihr 22 Jahre alter Cousin Wissam R. arbeitet als Kurier. Die deutschen Staatsbürger gehören zu einer aus dem Libanon eingewanderten Großfamilie, deren Mitglieder immer wieder durch Straftaten auffallen.
Der 20-jährige Schüler Denis W. soll nach Überzeugung der Ermittler seinen Bekannten Ahmed R. über die Sicherungsmaßnahmen im Bode-Museum informiert haben, als er dort noch als Wachmann beschäftigt war - ein Vorwurf, den sein Rechtsanwalt Marcel Kelz in einer zweiten Erklärung der Verteidigung bestritt. Die Angeklagten selbst verzichteten zunächst auf die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen einzulassen.
Die drei jüngsten der vier Männer sind wegen ihres Alters zum Tatzeitpunkt als Heranwachsende angeklagt. Oberstaatsanwältin Martina Lamb geht davon aus, dass die R.s über das Fenster eines Umkleideraums in das Museum eindrangen. Hierzu seien sie mit einer Leiter vom gegenüberliegenden S-Bahnviadukt auf ein Vordach des Museums gelangt.
Laut Anklageschrift zerteilten die Beschuldigten die Münze später, verkauften sie und teilten den Erlös auf. Lamb forderte in ihrer Anklageverlesung die Einziehung des Verkaufswerts der Münze.
Lambs Behörde habe die Ermittlungen "mehr als einseitig geführt", kritisierte Rechtsanwalt Nöding. So seien die Ermittler ausschließlich ihrer Arbeitshypothese nachgegangen, wonach die Familie R. verantwortlich sei, nachdem Vertrauenspersonen der Polizei noch im April entsprechende Hinweise gegeben hatten.
Demnach erwirkten die Ermittler eine Vielzahl an Observationsbeschlüssen, mehr als 50 Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung und großflächige Funkzellenabfragen. Fahrzeuge seien mit GPS-Trackern verfolgt und mehr als 30 Immobilien durchsucht worden. Dennoch stütze sich die Anklage im Wesentlichen auf ein "haltloses" Gutachten, dass die drei R.s auf einem Überwachungsvideo identifiziert. Nöding kritisierte zudem eine "beispiellose Vorverurteilung" durch die Medien.
Nöding und Kelz äußerten zudem ihr Unverständnis, dass ein in der Tatnacht diensthabender Wachmann nicht weiter verfolgt worden sei: Der Mann habe durch sein Abweichen von der Kontrollgangroute den Einbruch erst möglich gemacht, sei hochverschuldet und habe Lagepläne des Museums besessen. Die gegen Denis W. vorgebrachten Indizien seien bestenfalls Vermutungen.
Die Ausgaben von W. im Nachtatzeitraum ließen sich erklären. So sei eine Silberkette im Wert von 11.000 türkischen Lira das Geschenk von W.s türkischer Großmutter gewesen, sagte Kelz. Im weiteren Verlauf des ersten Verhandlungstags wurde ein Kriminalbeamter zum Tatort befragt. Bis Mitte März sind zwölf weitere Verhandlungstermine angesetzt.
(O. Petrow--BTZ)