VW-Kunden können Ende November für Musterklage eintragen
VW-Kunden können sich voraussichtlich noch im November der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und des ADAC anschließen. "Wir rechnen mit der letzten Novemberwoche", sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. Nach Einschätzung der Sprecherin wird es dann das Klageregister geben, in das sich Verbraucher eintragen können.
Das Klageregister wird zwar beim Bundesamt für Justiz geführt, allerdings muss das OLG Braunschweig grünes Licht geben. Die Musterfeststellungsklage gegen VW sei inzwischen zugestellt, sagte die Sprecherin hierzu weiter. Ab Zustellung läuft eine zweiwöchige Prüffrist, während der das Gericht die Voraussetzungen der Klage prüft und anschließend das Bundesamt für Justiz informiert.
Das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage war erst Anfang November in Kraft getreten. Die Klage gegen Volkswagen ist der erste Fall, in dem das neue Instrument eingesetzt wird. Mit der Musterklage können Verbraucher ihre Ansprüche einfacher gegen Unternehmen durchsetzen.
Klageberechtigt sind Verbände, deren Klagen sich Verbraucher kostenlos anschließen können. Anschließend trifft ein Gericht grundsätzliche Feststellungen über mögliche Verfehlungen eines Unternehmens. Die Verbraucher können sich auf die Feststellungen berufen, wenn sie hinterher ihre individuellen Ansprüche selbst einklagen