Deutscher Bundestag beschließt endlich Musterfeststellungsklage
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten geschlossen für das Gesetz, die Oppositionsfraktionen geschlossen dagegen. Mit der Musterklage können Betroffene vertreten durch Verbände gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten, damit mögliche Ansprüche geschädigter VW-Kunden nicht verjähren.
Bei der Klage handelt es sich um ein vorgeschaltetes Verfahren - es wird "festgestellt", welche Ansprüche es gibt. Anschließend müssen diese von den Verbrauchern individuell durchgesetzt werden. Vertreter der Regierungskoalition nannten die Musterklage einen "Meilenstein", das für viele Millionen Verbraucher die Rechtsdurchsetzung verbessere. Die Opposition sprach von einer "Mogelpackung" und kritisierte zahlreiche Fehler und Mängel. Zudem sei das Gesetz in zu großer Eile "durchgepeitscht" worden.