Versicherungsschutz für schulische Projektarbeit
Arbeit in schulischen Projektgruppen kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt auch außerhalb des Schulgeländes, wenn die Projektarbeit "schulisch veranlasst" war und die Gruppe von den Lehrern zusammengestellt wurde, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 2 U 8/16 R)
Im Streitfall sollten die Schüler für den Musikunterricht ein mit Musik unterlegtes Werbevideo drehen. Hierfür stand Unterrichtszeit zur Verfügung, viele Gruppen führten die Arbeit aber außerhalb der Schule fort. Die Gruppe des damals 15-jährigen Klägers hatte sich bei einem Mitschüler getroffen. Auf dem Heimweg wurde der Schüler von einem weiteren Mitschüler angerempelt und stürzte so unglücklich auf einen Bordstein, dass er bis heute stark behindert und weitgehend auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg hatte Versicherungsleistungen bislang abgelehnt. Die Projektarbeit sei nicht versicherten Hausaufgaben vergleichbar gewesen. Dem widersprach nun das BSG und gab dem Schüler recht.
(N. Lebedew--BTZ)