Berliner Tageszeitung - Regierung macht wegen Corona-Krise virtuelle Hauptversammlungen möglich

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Regierung macht wegen Corona-Krise virtuelle Hauptversammlungen möglich




Regierung macht wegen Corona-Krise virtuelle Hauptversammlungen möglich
Regierung macht wegen Corona-Krise virtuelle Hauptversammlungen möglich / Foto: © AFP

Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Tagen wegen der Corona-Pandemie ihre jährliche Hauptversammlungen verschieben müssen - und damit auch die Dividendenzahlungen an ihre Aktionäre. Die Bundesregierung ermöglicht mit ihrem am Montag beschlossenen Maßnahmenpaket daher auch erstmals virtuelle Hauptversammlungen. Sie kommt damit der Forderung vieler Unternehmen nach.

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Die Hauptversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Die Aktionäre entscheiden auf den Versammlungen beispielsweise darüber, wie der Unternehmensgewinn verwendet wird. Wichtig ist der sogenannte Gewinnverwendungsbeschluss: Wird er nicht getroffen, erhalten Anleger keine Dividenden.

Laut Gesetzentwurf können Unternehmen künftig per Vorstandsbeschluss den Aktionären Online-Zugänge zugänglich machen - bisher war hier eine Satzungsregelung erforderlich. Hauptversammlungen können künftig ganz ohne Präsenz der Anteilseigner stattfinden, wenn die Bild- und Tonübertragung gewährleistet ist.

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI), das die Interessen der kapitalmarktorientierten Unternehmen vertritt, lobte den Beschluss der Regierung: Das schnelle Handeln verdiene große Anerkennung. Der Gesetzentwurf enthalte viele gute Regelungen - müsse "an der einen oder anderen Stelle aber noch nachjustiert werden".

So kritisierte das DAI, dass eine Fragemöglichkeit über eine elektronische Kommunikation eingeräumt werden soll; die Infrastruktur sei bei den Unternehmen derzeit nicht verfügbar. Bei Publikumsgesellschaften mit mehreren zehntausend Aktionären sei die Beantwortung aller Fragen in Echtzeit "nicht darstellbar".

Es sei zwar richtig, dass der Vorstand eines Unternehmens festlegen kann, dass Fragen bis zwei Tage vor der Versammlung einzureichen sind. Besser wären hier aber vier Tage, forderte das DAI.

Unternehmen sind verpflichtet, Hauptversammlungen in einem gewissen Zeitfenster abzuhalten. Ein Aktionärstreffen muss spätestens zum Ende des achten Monats des Geschäftsjahres erfolgen - bei Unternehmen, bei denen das Geschäftsjahr regulär im Januar beginnt, also bis Ende August.

(D. Meier--BTZ)