Verkehrsgerichtstag fordert höhere Bußgelder bei Rasen und zu dichtem Auffahren
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich für eine "spürbare Anhebung" der Strafzahlungen bei sicherheitsrelevanten Verstößen ausgesprochen. Es müsse "einem Einkalkulieren von Bußgeldern" entgegengewirkt werden, hieß es in der am Freitag im niedersächsischen Goslar veröffentlichten Empfehlung. Notwendig sei dies bei wichtigen Unfallauslösern wie Rasen, zu dichtem Auffahren und dem Ignorieren von Überholverboten.
Eine "pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze" lehnte der für das Thema zuständige Arbeitskreis der Expertenkonferenz aber ab. Es dürfe nicht "der Eindruck der Abzocke unter fiskalischen Gesichtspunkten entstehen", hieß es. Zustimmung kam von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Ihr Vize-Chef Arnold Plickert lobte die Forderung am Freitag in Düsseldorf als "wichtiges Signal, das der Gesetzgeber jetzt zügig aufgreifen muss".
Die Polizeigewerkschaften hatten zuvor selbst auf härtere Geldbußen bei unfallträchtigen Verkehrsvergehen gedrängt. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auch darauf, dass deren Höhe hierzulande im europäischen Vergleich relativ niedrig sei.
Ergänzend machte sich der Verkehrsgerichtstag auch für mehr Verkehrskontrollen stark, um Regelverstöße konsequenter zu ahnden. Die Erhöhung der Bußgelder müsse "einhergehen mit einer nachdrücklicheren und effektiveren Verkehrsüberwachung".
Auf dem Verkehrsgerichtstag berieten Experten seit Mittwoch über aktuelle Sicherheits-, Verkehrs- und Rechtsfragen. An dem Kongress nahmen Vertreter von Behörden, Wissenschaft und Versicherungswirtschaft teil. Ihre Empfehlungen haben in den Diskussionen um Gesetzesänderungen häufig großen Einfluss.
Auf der Konferenz ging es in diesem Jahr unter anderem auch um zivilrechtliche Konsequenzen aus dem Betrieb selbständig fahrender Autos. Hier sah der zuständige Arbeitskreis aber keine Notwendigkeit, das bestehende Haftungssystem mit den drei Säulen Halter-, Fahrer- und Herstellerhaftung zu ändern.
Ferner riet der Verkehrsgerichtstag dem Gesetzgeber zu einer Prüfung, ob der Strafrechts-Paragraf über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in einigen Punkten präzisiert werden könnte, um eine "bessere Verständlichkeit" zu erreichen und Rechtsunsicherheiten für Verkehrsteilnehmer zu beseitigen.
Als Beispiel nannte er die "Präzisierung der Wartezeit" bei Unfällen mit Sachschäden, wenn zugleich eine telefonische Meldung etwa an eine Meldestelle erfolge. Diese müsste aber erst geschaffen werden. Auch sollte der Unfallbegriff im Gesetz besser auf "Fortbewegungsvorgänge" beschränkt werden.
(A. Walsh--BTZ)