Berliner Tageszeitung - Erste Erleichterungen für Bürger im deutsch-französischen Grenzgebiet

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Erste Erleichterungen für Bürger im deutsch-französischen Grenzgebiet




Erste Erleichterungen für Bürger im deutsch-französischen Grenzgebiet
Erste Erleichterungen für Bürger im deutsch-französischen Grenzgebiet / Foto: © AFP

Für Bürger im deutsch-französischen Grenzgebiet gibt es erstmals seit Einführung der strikten Grenzkontrollen vor gut fünf Wochen Erleichterungen: Das Bundesinnenministerium sagte nach Angaben von drei CDU-Bundestagsabgeordneten zu, dass sich getrennte Familien erstmals wieder sehen können.

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Demnach wird ab sofort "ein Grenzübertritt zum Beistand älterer Familienangehöriger" ermöglicht - "auch dann wenn sie nicht krank sind und keine medizinische Betreuung haben", erklärten die südbadischen Parlamentarier Andreas Jung, Felix Schreiner und Armin Schuster (alle CDU) am Donnerstagabend.

"Uneingeschränkt ermöglicht wird auch der Besuch von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern", wie es weiter heißt. eine Partnerschaft ohne Trauschein ist dagegen kein "triftiger Grund" für eine Einreise nach Deutschland. Allerdings soll "nach Ermessen und den Umständen des jeweiligen Falls eine Einreise gestattet werden".

Zudem kann ein Elternteil nun erstmals wieder sein Kind sehen, das mit dem Ex-Partner jenseits der Grenze wohnt. Bisher ging dies nur unter der Auflage, dass dem früheren Partner damit die Berufstätigkeit ermöglicht wird.

Seit dem 16. März ist ein Grenzübertritt nach Deutschland in der Regel nur noch für Berufspendler oder Warentransporte möglich, viele Übergänge zu Ländern wie Frankreich, der Schweiz und Luxemburg sind geschlossen. Am Donnerstag beriet erstmals der deutsch-französische Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit über Lockerungen.

(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)