Berliner Tageszeitung - Früherer Polizeigewerkschafter Schulz wegen Betrugs mit Gehalt angeklagt

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Früherer Polizeigewerkschafter Schulz wegen Betrugs mit Gehalt angeklagt




Früherer Polizeigewerkschafter Schulz wegen Betrugs mit Gehalt angeklagt
Früherer Polizeigewerkschafter Schulz wegen Betrugs mit Gehalt angeklagt / Foto: © AFP

Wegen Betrugsverdachts hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, erhoben. Nach Angaben der Behörde wird Schulz vorgeworfen, rund drei Jahre lang ein Gehalt für eine Teilzeitstelle im Hamburger Landeskriminalamt bezogen zu haben, obwohl er tatsächlich gar nicht dort arbeitete. Die Summe der zu Unrecht erhaltenen Bezüge bezifferte die Anklage auf etwa 75.000 Euro.

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Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte Schulz nach seiner Wahl zum Bundeschef der Polizeigewerkschaft Ende 2013 eine Halbierung seiner Wochenarbeitszeit auf 20 Stunden beantragt. Demnach hatte er aber nicht vor, die ihm zugewiesene Beschäftigung im LKA-Leitungsstab auszuüben und trat die Stelle nie an. Seine damalige Vorgesetzte ist wegen Beihilfe zum Betrug mitangeklagt, weil sie um diesen Zustand gewusst und diesen geduldet haben soll.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe und der Aufnahme von Ermittlungen trat Schulz vor fast zwei Jahren im Mai 2018 als BDK-Bundeschef zurück. Den Verdacht des unrechtmäßigen Gehaltsbezugs wies er als haltlos zurück und kritisierte die Staatsanwaltschaft für die seiner Auffassung nach lange Verfahrensdauer. Im Zuge ihrer Ermittlungen hatte diese BDK-Büros und die Wohnung von Schulz durchsuchen lassen. Der Fall sorgte für erhebliches Aufsehen.

Der Anklagevorwurf lautet auf Betrug in einem besonders schweren Fall. Für die Prüfung der Anklage und die Entscheidung über eine Hauptverhandlung ist trotz des vergleichsweise überschaubaren Tatbestands das Hamburger Landgericht zuständig. Dort klagte die Staatsanwaltschaft den Vorgang wegen der "besonderen Bedeutung" an.

(D. Meier--BTZ)