
NRW-Verfassungsgerichtshof weist Beschwerden gegen Corona-Auflagen zurück

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat am Montag zwei Beschwerden von Bürgern gegen die Corona-Schutzverordnung als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer hätten vor der Anrufung des Landesverfassungsgerichts nicht den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten ausgeschöpft, befand der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster. Die Beschwerdeführer hatten sich insbesondere gegen die nordrhein-westfälischen Corona-Auflagen für Versammlungen, Zusammenkünfte und den Aufenthalt im öffentlichen Raum gewandt. (Az. VerfGH 32/20.VB-1, VerfGH 33/20.VB-2)
Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) blieb derweil ein Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften wegen der Corona-Krise erfolglos. Die entsprechende Regelung im bevölkerungsreichsten Bundesland habe im Infektionsschutzgesetz des Bundes eine hinreichende gesetzliche Grundlage, entschied das OVG in Münster. (Az. 13 B 398/20.NE)
(O. Joergensen--BTZ)