Berliner Tageszeitung - Bundestag will am Mittwoch epidemiologische Lage ausrufen

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Bundestag will am Mittwoch epidemiologische Lage ausrufen




Bundestag will am Mittwoch epidemiologische Lage ausrufen
Bundestag will am Mittwoch epidemiologische Lage ausrufen / Foto: © AFP

Der Bundestag will wegen der Ausbreitung des Coronavirus am Mittwoch den nationalen Epidemiefall ausrufen. Am Montagabend habe es die Einigung gegeben, dass eine epidemiologische Lage "nicht mehr wie ursprünglich geplant von der Bundesregierung ausgerufen werden kann", sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Dienstag in Berlin. Ist der nationale Epidemie-Fall in Kraft, bekommt das Bundesgesundheitsministerium mehr Kompetenzen, etwa zur Einführung von Melde oder Untersuchungspflichten sowie zur medizinischen Grundversorgung.

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Nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung war vorgesehen, dass die Bundesregierung eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" ausrufen kann. Demnach sollten Bundestag und Bundesrat lediglich das Recht bekommen, deren Aufhebung zu beantragen. Die Einigung vom Montagabend sieht nun vor, dass der Bundestag den Epidemiefall beschließen muss.

Göring-Eckardt zufolge wird der Bundestag den Epidemie-Fall am Mittwoch auch tatsächlich ausrufen. Dann werde sich der Bundesrat dazu verhalten. Die epidemische Lage kann unter anderem dann festgestellt werden, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemie ausruft - was wegen des Coronavirus bereits geschehen ist.

Ist der nationale Epidemie-Fall in Kraft, bekommt das Bundesgesundheitsministerium mehr Kompetenzen - etwa zur Einführung von Meldepflichten im grenzüberschreitenden Bahn- und Busverkehr. Auch Untersuchungspflichten können eingeführt werden sowie Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik. Der nationale Epidemiefall ist auf ein Jahr begrenzt, kann aber zuvor aufgehoben werden.

Die FDP begrüßte die Neuregelung. "Es ist wichtig, dass über die Ausrufung eines epidemischen Notstands nicht die Regierung allein entscheidet", erklärte Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann. Wäre das in die Kompetenz der Regierung gefallen, "dann wäre für diese Notlage ein Stück Gewaltenteilung aufgehoben". Auch der Linken-Abgeordnete Achim Kessler zeigte sich zufrieden mit der Regelung. Er begrüße, "dass nicht die Bundesregierung die Notlage feststellt und sich selbst zu weitreichenden Einschränkungen der Freiheit ermächtigt".

(A. Williams--BTZ)