Amri-Untersuchungsausschuss: AfD erhebt Klage beim Berliner Verfassungsgerichtshof
Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat beim Berliner Verfassungsgerichtshof Klage erhoben und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Die Fraktion fordert darin die Rücknahme der Verkleinerung des Amri-Untersuchungsausschusses von 12 auf 11 Mitglieder durch Abwahl eines AfD-Abgeordneten und seines Stellvertreters.
Dazu sagte Fraktionschef Georg Pazderski: „Nach unserer Überzeugung beschneidet der Beschluss in unzulässiger Weise die Rechte der Opposition. So wird durch die Reduzierung die Stärke der Fraktionen im Parlament nicht mehr korrekt abgebildet. Dies geschieht zulasten der AfD. In der Folge werden die Minderheitenrechte der Opposition auf unzulässige Art beschnitten. So können AfD und FDP künftig keine Beweisanträge mehr gemeinsam stellen. Dies betrifft derzeit neun derartige Anträge. Da die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses bereits am kommenden Freitag stattfindet und damit eine hohe Dringlichkeit hat, erwarten wir eine schnelle Entscheidung bis Donnerstag.“
Als Information zu diesem Fall sei angefügt, der massenmordende Terror-Flüchtling Anis Amri tötete auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 den Fahrer eines Sattelzugs, brachte das Fahrzeug in seine Gewalt und steuerte es in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche. Dabei starben elf Menschen, 55 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Während der europaweiten Fahndung wurde Amri am 23. Dezember 2016 bei einer Personenkontrolle auf dem Platz des 1. Mai in Sesto San Giovanni nördlich von Mailand von einem Polizisten erschossen.
Der Fall erregte bundesweit Aufsehen, dies im Besonderen, da es vonseiten der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden eklatante Nachlässigkeiten in Bezug einer früher möglichen Verhaftung und Abschiebung des IS-Terroristen Amri gab.
(D. Wassiljew--BTZ)