
Bundesarbeitsgericht verhandelt über Kündigung von Chefarzt nach Wiederheirat

Im Streit um die Wiederheirat eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus entscheidet heute (10.30 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt über die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen. Der Arzt wurde wegen seiner zweiten Heirat entlassen. Das BAG hielt die Kündigung ursprünglich für unzulässig, das Bundesverfassungsgericht hob dies jedoch auf.
Daraufhin urteilte aber der Europäische Gerichtshof, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen der Kontrolle durch staatliche Gerichte unterliegt. Das BAG muss nun versuchen, beiden Vorgaben gerecht zu werden.
(F. Schulze--BTZ)