Berliner Tageszeitung - EU sieht Wiederaufnahme von IS-Kämpfern als nationale Angelegenheit

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EU sieht Wiederaufnahme von IS-Kämpfern als nationale Angelegenheit




EU sieht Wiederaufnahme von IS-Kämpfern als nationale Angelegenheit
EU sieht Wiederaufnahme von IS-Kämpfern als nationale Angelegenheit / Foto: © AFP

Die EU sieht die Wiederaufnahme von aus Europa stammenden Kämpfern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) als Angelegenheit der nationalen Regierungen. Die EU könne zwar Hilfe bei Überlegungen "für eine abgestimmte Antwort" leisten, "aber die Entscheidung wird nicht auf europäischer Ebene getroffen", sagte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini am Montag nach einem Treffen der europäischen Außenminister. "Es bleibt eine nationale Kompetenz."

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US-Präsident Donald Trump hat insbesondere Deutschland, Frankreich und Großbritannien aufgefordert, ihre in Syrien gefangengenommenen Staatsbürger unter den IS-Kämpfern zurückzunehmen. Sonst müssten die USA sie freilassen, woraufhin damit zu rechnen sei, dass die Kämpfer nach Europa "eindringen".

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) bekräftigte nach dem Treffen, die Frage sei "schwierig". Es gehe nicht nur darum, "dass deutsche Staatsbürger ein Recht zur Wiedereinreise haben". Es müssten "auch Sicherheitsgesichtspunkte eine Rolle spielen" und ausreichend Informationen vorliegen, damit gegen Straftäter Haftbefehle ausgestellt und sie bei ihrer Rückkehr in Untersuchungshaft genommen werden könnten.

Österreichs Außenministerin Karin Kneissl zeigte sich überrascht, dass einige ihrer Kollegen auf die Rücknahme nicht vorbereitet schienen. "Ich verstehe diese Unvorbereitetheit eigentlich nicht ganz", sagte sie. In Österreich habe sie ihr bekannte Fälle "im Sinne der konsularischen Schutzpflicht" bereits zu "prioritären Dossiers" gemacht.

Kneissl verwies auch darauf, dass Europa etwa von nordafrikanischen Staaten immer wieder fordere, Staatsbürger zurückzunehmen. In der Frage der IS-Kämpfer müsse die EU nun selbst "schon ein bisschen konsequenter sein", sagte sie. Hier bestehe "zweifellos die Verpflichtung", gegenüber den eigenen Staatsbürgern zu handeln.

(F. Dumont--BTZ)