Gesetzliche Kassen wollen Klarheit über Nutzen von Zahnspangen
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern belastbare Studien zum Nutzen von Zahnspangen und anderen kieferorthopädische Behandlungen. Diese "kosten die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler jedes Jahr rund eine Milliarde Euro", sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. Zudem brächten sie für die Betroffenen teilweise erhebliche Belastungen und Anstrengungen mit sich.
Deshalb sei es bedauerlich, "dass die Forschungslage zum Nutzen der Behandlungen so dünn ist und wir nicht wissen, ob die Behandlungen mittel- und langfristig überhaupt die erhofften Ergebnisse bringen". Eine vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studie hatte ergeben, dass bislang unklar ist, was Patienten langfristig von kieferorthopädischen Behandlungen haben.
"Wir brauchen belastbare Studien, in denen Notwendigkeit, Wirkungen, Nebenwirkungen und Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen nach objektiven Kriterien wissenschaftlich geprüft werden", sagte die Verbandssprecherin. Solche Studien seien zwar aufwendig und teuer, aber unvermeidlich, um herauszufinden, welche Behandlungen den Betroffenen überhaupt nutzten.
Den Angaben zufolge erwägen die Kassen, einen Antrag auf Nutzenbewertung der kieferorthopädische Maßnahmen zu stellen. Je nachdem, was diese Nutzenbewertung ergebe, könnten die Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung angepasst werden. So könnten die Kosten für kieferorthopädische Leistungen durch die Einführung von Behandlungspauschalen gedeckelt werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungszeiträume könnten angepasst werden.
Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, verwies darauf, dass das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das den Versicherten zu einem schnelleren Arzttermin verhelfen soll, auch eine Regelung für Mehrkosten bei Kieferorthopädie vorsehe. Die würde es Behandlern erlauben, Leistungen zu berechnen, die über die Kassenleistung hinausgehen und die Patienten und ihre Eltern aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu gehören etwa zahnfarbene Zahnspangen.
Das findet zwar bisher schon statt, laut AOK-Bundesverband aber ohne rechtliche Grundlage. Bevor über das aktuelle Gesetzesvorhaben TSVG eine Mehrkostenregelung eingeführt werde, müsse erste einmal Klarheit darüber geschaffen werden, inwieweit der Einsatz von Zahnspangen medizinisch sinnvoll sei, argumentiert die AOK.
(D. Meier--BTZ)