Grundgesetzänderungen zu Bundeshilfen für Kommunen stoßen auf Vorbehalte
Die große Koalition stößt mit ihrem Vorhaben, dem Bund mehr Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Kommunen einzuräumen, bei Verfassungsrechtlern auf Vorbehalte. "Die geplante Grundgesetzänderung wäre ein weiterer Schritt in Richtung einer schleichenden Erosion der Bundesstaatlichkeit", sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Interview vom Mittwoch. Das Bundeskabinett will am Mittwoch den Gesetzentwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung beraten.
Es gebe ohnehin nicht mehr viele Lebensbereiche, die der alleinigen oder überwiegenden Gesetzgebung der Bundesländer überantwortet seien, sagte Papier. Er nannte die Bereiche Schule, Bildung und Kultur. "Aber selbst hier wird das föderale Grundprinzip unserer Verfassungsrechtsordnung stückweise in Frage gestellt." Dieses sehe vor, dass jeder seine Ausgaben trage, die zur Erfüllung der Aufgaben nötig seien.
"Damit soll die Eigenverantwortlichkeit der Länder bei der Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben gewährleistet werden." Nun drohten sie aber zu "Kostgängern des Bundes" zu werden.
Papier reagierte damit auf das Vorhaben der Regierung, durch Verfassungsänderungen den Bund in die Lage zu versetzen, Länder und Kommunen direkt mit Finanzhilfen zu unterstützen, um Schulen zu sanieren, die Kinderbetreuung in Grundschulen auszubauen sowie den sozialen Wohnungsbau und Hilfen für die Gemeindeinfrastruktur auszuweiten. So soll die bisherige Regelung, dass der Bund nur finanzschwachen Gemeinden bei der Bildungsinfrastruktur helfen kann, abgeändert werden. Dies soll künftig bei allen Kommunen möglich sein.
Demgegenüber sprach sich der Städte- und Gemeindebund für die Grundgesetzänderungen aus. FDP und Grüne müssten die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat ermöglichen, sagte der Geschäftsführer des Gemeindebundes, Gerd Landsberg, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG vom Mittwoch.
(K. Berger--BTZ)