Gericht: "Falschen" Syrern wurde Flüchtlingseigenschaft zu Recht aberkannt
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage einer vorgeblich aus Syrien stammenden Familie abgewiesen, die sich gegen die Rücknahme der ihr zuerkannten Flüchtlingseigenschaft gewehrt hatte. Die entsprechende Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sei rechtens, befand das Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Kläger seien aufgrund unrichtiger Angaben als Flüchtlinge anerkannt worden (Az. 8 K 1648/16.A)
Die Kläger waren Gerichtsangaben zufolge im September 2014 in Deutschland eingereist und hatten mit der Behauptung Asylanträge gestellt, sie seien syrische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit und jesidischer Religion. Mit Bescheid vom März 2015 erkannte daraufhin das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zu.
Im November 2015 teilte die zuständige Ausländerbehörde dem Bamf allerdings mit, im vorliegenden Fall handele es sich offensichtlich um ukrainische Staatsangehörige, die kein Wort Arabisch sprächen. Auch hätten die Betroffenen ganz offen gegenüber anderen Asylbewerbern dazu geäußert, wie einfach es sei, die deutschen Behörden zu täuschen.
Das Bamf nahm daraufhin im April 2016 die den Klägern zuerkannte Flüchtlingseigenschaft zurück und lehnte deren Asylantrag im übrigen ab. Dieses Vorgehen sei rechtens gewesen, urteilte nun das Verwaltungsgericht Münster in seiner nicht rechtskräfigen Entscheidung. Die Angaben der Kläger, syrische Staatsangehörige zu sein und vor ihrer Einreise in das Bundesgebiet in Syrien gelebt zu haben, entsprächen nicht der Wahrheit.
(S. Sokolow--BTZ)