Berliner Tageszeitung - Europäischer Gerichtshof erleichtert Familiennachzug für Flüchtlinge

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Europäischer Gerichtshof erleichtert Familiennachzug für Flüchtlinge




Europäischer Gerichtshof erleichtert Familiennachzug für Flüchtlinge
Europäischer Gerichtshof erleichtert Familiennachzug für Flüchtlinge / Foto: © AFP

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erleichtert mit einem Urteil am Donnerstag den Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen. Wie der EuGH entschied, behalten Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, ihr Recht auf Familienzusammenführung. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein unbegleitetes minderjähriges Mädchen aus Eritrea auch dann noch Anspruch auf Nachzug seiner Eltern hat, wenn es während des Asylverfahrens in den Niederlanden volljährig wurde.

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Ihren Antrag lehnten die dortigen Behörden mit der Begründung ab, dass sich die junge Frau wegen Volljährigkeit nicht mehr auf das Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne. Der EuGH-Generalanwalt Yves Bot plädierte dafür, Betroffenen in solchen Fällen den Familiennachzug rückwirkend zu gewähren.

 

(T. Jones--BTZ)