Berliner Tageszeitung - Bundesarbeitsminister Heil will Erhöhung von Hartz-IV-Sätzen prüfen

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Bundesarbeitsminister Heil will Erhöhung von Hartz-IV-Sätzen prüfen




Bundesarbeitsminister  Heil will Erhöhung von Hartz-IV-Sätzen prüfen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge in Aussicht gestellt. Heil sagte nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, er schaue sich an, "was wir bei den Grundsicherungssätzen tun können". Ihm gehe es darum, die "Lebensperspektiven der Menschen" zu verbessern. In der SPD waren zuletzt die Rufe nach einem Kurswechsel bei der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen lauter geworden, in der Union stieß dies aber auf Ablehnung.

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger liegt dagegen bei aktuell 416 Euro im Monat, dazu kommt noch Geld für die Unterkunft. Heil distanzierte sich von dem Begriff "Hartz IV", der "polarisierend und vergiftend" wirke und "inzwischen für ein bestimmtes Menschenbild, für eine Spaltung der Gesellschaft" stehe. "Insofern würde ich sagen: Es wäre gut, wenn wir auf ihn verzichten", sagte er in den am Mittwoch veröffentlichten Äußerungen.

Der Arbeits- und Sozialminister kündigte an, er werde mit Blick auf die Grundsicherung prüfen, "welche Sanktionen noch sinnvoll sind". Nach geltender Rechtslage können die Bezüge gekürzt werden, wenn die Betroffenen ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, sich etwa nicht um einen neuen Job bemühen.

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Zwar seien Kürzungen grundsätzlich in Ordnung, weil die Gesellschaft eine Gegenleistung erwarten könne für Unterstützung, die sie gewähre, sagte Heil. "Aber ich halte es nicht für sinnvoll, dass – wie es derzeit der Fall ist – für Jüngere strengere Regeln gelten als für Ältere. Oder dass das Wohngeld gekürzt wird und die Leute auf der Straße stehen."

Die Jobcenter verhängen immer mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. Die Zahl der Leistungskürzungen stieg 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 13.700 auf 952.840, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch mitteilte. 77 Prozent der Sanktionen wurden demnach verhängt, weil Hartz-IV-Empfänger einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnahmen.

 

(O. Karlsson--BTZ)