Urteil: Rechtsextreme Facebook-Beiträge lassen an Zuverlässigkeit im Job zweifeln
Wer rassistische Inhalte auf Facebook postet, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln nicht für einen Beruf am Flughafen geeignet. Das entschied das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch im Fall eines Luftsicherheitsassistenten, der seit über zehn Jahren in der Fracht- und Postkontrolle am Flughafen Köln-Bonn gearbeitet hatte. Eine dafür erforderliche sogenannte Zuverlässigkeitsfeststellung wurde widerrufen, als die Aktivitäten des Assistenten auf Facebook bekannt wurden.
Mit einem Eilantrag dagegen scheiterte der Mann nun. Seine Aktivitäten in dem sozialen Netzwerk ließen Zweifel an seinem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und seiner Zuverlässigkeit aufkommen. Demnach war der Sicherheitsassistent Mitglied in in rechtsgerichteten Facebook-Gruppen und propagierte gewaltsamen Widerstand gegen den Staat. Zahlreiche seiner Kommentare hätten Politiker diffamiert und islamfeindliche Bezüge gehabt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)