Brasilien: Gericht weist Antrag von Ex-Präsident Lula gegen Inhaftierung ab
Brasiliens Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva muss nach seiner Verurteilung zu zwölf Jahren Haft wegen Korruption möglicherweise schon bald ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof in Brasília wies am Dienstag einen Antrag Lulas ab, mit dem er einer Inhaftierung vor Ausschöpfung aller Rechtsmittel entgehen wollte. Wenn ein Berufungsgericht im südbrasilianischen Porto Alegre nun noch einen weiteren Berufungsantrag Lulas ablehnt, muss der 72-Jährige ins Gefängnis.
Lula war wegen Korruption für schuldig befunden worden und Ende Januar in zweiter Instanz zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Porto Alegre bestätigte Lulas Verurteilung wegen Korruption und Geldwäsche und erhöhte das Strafmaß von neuneinhalb auf zwölf Jahre Haft. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, musste Lula die Haftstrafe noch nicht antreten.
Bislang sind seine Anwälte aber mit allen Anträgen gegen Lulas Verurteilung gescheitert. Die fünf Richter des Obersten Gerichtshof beriefen sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2016, demzufolge ein Urteil vollstreckt werden kann, wenn alle Rechtsmittel in zweiter Instanz ausgeschöpft sind. Lulas Anwälte sind dagegen der Auffassung, dass Lula bei einer Ablehnung seiner Berufung noch einmal vor den Obersten Gerichtshof ziehen könnte.
Lula hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er versucht, alle juristischen Mittel auszuschöpfen, um dem Gefängnis zu entgehen, da er bei der für Oktober geplanten Präsidentschaftswahl erneut für das höchste Staatsamt kandidieren will. Umfragen zufolge ist der Politiker der linksgerichteten Arbeiterpartei klarer Favorit.
(K. Berger--BTZ)