Keine Einkommensteuer auf Entschädigung für Stromleitung über Grundstück
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einem Immobilienbesitzer im Streit mit dem Finanzamt Recht gegeben. Einmalige grundbuchrechtlich abgesicherte Entschädigungen für eine neue Hochspannungsleitung über einem Grundstück unterliegen nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH nach eigenen Angaben vom Mittwoch. Es handle sich nicht um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte (Az.: IX R 31/16).
In dem Fall ging es um eine Entschädigung, die ein Netzbetreiber dem Grundstückseigentümer und Hausbesitzer im Gegenzug für dessen Erlaubnis zahlte, seinen Besitz mit einer Hochspannungsleitung zu überspannen. Die Höhe der Entschädigung bemaß sich an der Verkehrswertminderung. Mit dem Finanzamt kam es anschließend zum Streit über die Versteuerung.
Nach Einschätzung der obersten deutschen Finanzrichter handelt es sich nicht um Einkünfte durch Vermietung oder Verpachtung. Es werde keine befristete Nutzung des Grundstücks vergütet, sondern eine "zeitlich unbefristete dingliche Belastung des Grundstücks" und die damit verbundene "Aufgabe eines Eigentumsbestandteils".
Es handle sich rechtlich außerdem nicht um Einkünfte aus sonstigen Leistungen, wie das Gericht in München entschied. Dabei handle es sich um Verkaufsvorgänge. Zu berücksichtigen sei in diesem Rahmen auch, dass der Mann bei einer Weigerung vermutlich zumindest teils zwangsenteignet worden wäre. Wer einer drohenden Enteignung zuvorkomme, erbringe keine sonstige Leistung im Sinne der Vorschrift.
(K. Berger--BTZ)