Pferd gerät in Stacheldrahtzaun und muss eingeschläfert werden
In Schleswig-Holstein hat sich ein Pferd in einem Stacheldrahtzaun verfangen und dabei so schwer verletzt, dass es von einer Tierärztin eingeschläfert werden musste. Wie die Polizei am Donnerstag in Flensburg mitteilte, läuft deshalb ein Strafverfahren gegen die Besitzerin der Weide. Pferde dürfen wegen des Risikos derartiger Verletzungen nicht hinter reinen Stacheldrahtzäunen gehalten werden.
Der Vorfall ereignete sich demnach am Dienstagnachmittag an einer Bundesstraße im Kreis Nordfriesland, als mehrere Pferde von einer Weide ausbrachen und zeitweise frei auf der Fahrbahn umherliefen. Polizisten wurden hinzugerufen, sperrten die Straße und entdeckten dabei das Tier. Die Stute war in den Stacheldraht hineingelaufen und hatte sich schwer verletzt. Sie musste eingeschläfert werden.
Nach Angaben der Beamten verstößt das Halten von Pferden hinter reinen Stacheldrahtzäunen gegen das Tierschutzrecht. Pferde sind Fluchttiere, die etwa bei Bedrohung oder Erschrecken panikartig fliehen. Dabei ist ihr Sichtfeld nach vorn durch die seitlichen Augen begrenzt. In der Folge können sie in die Hindernisse rennen.
(Y. Rousseau--BTZ)