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Im Prozess um Sechsfachmord von Rot am See fordern Nebenkläger Höchststrafe
Im Fall des Sechsfachmords von Rot am See haben die Nebenkläger am Freitag für den angeklagten Adrian S. die Höchststrafe gefordert. Wegen der Ermordung seiner Eltern, seiner Halbschwester, seines Halbbruders sowie eines Onkels und einer Tante bei einem Familientreffen müsse der 27-Jährige lebenslang ins Gefängnis, plädierten die Nebenkläger vor dem Landgericht Ellwangen. Außerdem solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen und die anschließende Sicherungsverwahrung anordnen.
S. hat die Morde gestanden. In dem Verfahren geht es vor allem um die Frage, ob der Angeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt wird oder wegen Wahnvorstellungen in der Psychiatrie untergebracht werden soll. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert und außerdem die Unterbringung des ehemaligen Studenten in der Psychiatrie gefordert.
Der Fall hatte im Januar bundesweit für Entsetzen gesorgt. S. soll seine Verwandten regelrecht hingerichtet haben. Als Motiv gab er an, seine Mutter habe versucht, ihn zu vergiften. Dafür konnten Gutachter allerdings keine Beweise finden.
Das Urteil des Landgerichts wird noch für Freitag erwartet.
(S. Soerensen--BTZ)