Mann nach Autoattacken an Silvester im Ruhrgebiet in Psychiatrie eingewiesen
Ein knappes Jahr nach Attacken eines Autofahrers auf mehrere Menschengruppen im Ruhrgebiet hat das Essener Landgericht den psychisch kranken Täter in einem Sicherungsverfahren in die Psychiatrie eingewiesen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts nach der Entscheidung vom Mittwoch mit. Der Mann handelte nach Überzeugung der Richter im Wahn und war schuldunfähig, als er an Silvester an verschiedenen Orten Feiernde anfuhr und dabei 14 Menschen verletzte.
Ein Sicherungsverfahren ist kein Strafprozess. Es gibt keine Anklage und kein Urteil wegen konkreter Delikte, weil der Beschuldigte wegen seines Zustands nicht für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden kann. In einem solchen Verfahren wird stattdessen abgeklärt, ob er wegen Allgemeingefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht wird. Ein Zeitlimit dafür gibt es nicht.
Der 50-Jährige war bei den Taten in der Neujahrsnacht in Essen und in Bottrop auf Menschen zugesteuert, bei denen er von einem Migrationshintergrund ausging. Laut Gericht handelte der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Mann dabei in dem Glauben, er müsse einen Anschlag verhindern. Eine etwaige rechtsextremistische Gesinnung lag bei dem Beschuldigten demnach ausdrücklich nicht vor.
(B. Semjonow--BTZ)