
Polizei im Norden ruft Bürger zu Onlineanzeigen in nicht dringenden Fällen auf

Zur Vermeidung unnötiger Kontakte hat die Polizei in Schleswig-Holstein zur Nutzung ihrer sogenannten Onlinewachen für nicht dringliche Strafanzeigen aufgerufen. Die Bürger würden dazu aufgerufen, "nur in dringenden Fällen persönlich auf den Dienststellen zu erscheinen", erklärte das Innenministerium in Kiel am Montag. Einschränkungen der Einsatzbereitschaft der Polizei werde es dadurch nicht geben.
Für Notfälle stünden immer die Rufnummer 110 und die Besatzungen der Streifenwagenbesatzungen bereit, betonte das Ministerium. Zur "weiteren Reduzierung von Infektionsrisiken" solle lediglich der Publikumsverkehr auf den Wachen "auf das unbedingt erforderliche Maß" begrenzt werde. Bereits in der Vorwoche hatte die Polizei im Norden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung eingeleitet. So wurden alle Schülerpraktika beendet und Präventionsveranstaltungen eingestellt.
Auch die niedersächsische Polizei rief die Bürger am Montag dazu auf, im Rahmen des allgemeinen Infektionsschutzes außerhalb von Notfällen das Angebot der Onlinewachen zu nutzen oder die Beamten telefonisch zu kontaktieren. Dies gelte etwa bei Anzeigen wegen eines Fahrraddiebstahls oder ähnlichen Anlässen, teilte die Polizei in Hannover mit. Die Onlinewachen ersetzten aber nicht den Notruf 110. Selbstverständlich blieben auch alle Polizeiwachen für die Bevölkerung zugänglich und könnten für alle Anliegen genutzt werden.
(D. Meier--BTZ)