Bundesgerichtshof setzt strenge Grenzen für Einsatz von Cookies im Internet
Internetnutzer müssen in Deutschland dem Einsatz sogenannter Cookies aktiv zustimmen. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) reicht es nicht aus, wenn in einem Zustimmungskästchen bereits ein Haken gesetzt ist, der erst entfernt werden muss. Der BGH setzte damit wie der in dem Fall angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) klare Grenzen für die Einwilligung in Cookies, die beim Surfen im Internet auf dem Gerät der Nutzers gespeichert werden können. (Az. I ZR 7/16)
Im konkreten Fall vor dem BGH ging es um eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Veranstalter von Gewinnspielen. Der Anbieter hatte ein Kästchen zur Einwilligung in die Nutzung von Cookies bereits mit einem Haken versehen. Dieser konnte zwar entfernt werden, die Verbraucherschützer hielten dieses Vorgehen aber dennoch für unzulässig.
Der BGH rief in dem Verfahren den EuGH zur Auslegung der EU-Datenschutzvorschriften an. Der Gerichtshof in Luxemburg machte daraufhin in einem im Oktober verkündeten Urteil deutlich, dass Internetnutzer nach Europarecht aktiv in die Verwendung von Cookies einwilligen müssen.
Der BGH entschied daraufhin nun, dass die Einwilligung durch ein voreingestelltes Kästchen eine "unangemessene Benachteiligung" des Nutzers darstelle. Der maßgebliche Paragraf im deutschen Telemediengesetz sei mit Blick auf die EU-Richtlinie so auszulegen, dass für den Einsatz von Cookies für Werbung oder Marktforschung die Einwilligung erforderlich sei.
Cookies sind Textdateien, die auf dem Gerät des Nutzers gespeichert und wieder abgerufen werden können. Dies soll die Navigation im Internet erleichtern, erlaubt aber auch Informationen über das Surfverhalten der Nutzer. Cookies sind deshalb für die Werbung hochinteressant.
Der vzbv begrüßte das BGH-Urteil. Die Entscheidung gebe Internetnutzern wieder "mehr Entscheidungshoheit und Transparenz", erklärte Vorstand Klaus Müller. Bisher sei es hierzulande Praxis gewesen, "dass Webseitenanbieter die Interessen und Verhaltensweisen der Nutzer so lange nachverfolgen, analysieren und für ihre Gewinnabsichten vermarkten, bis diese aktiv widersprechen". Das sei nun nicht mehr möglich. Diese Klarstellung sei lange überfällig gewesen.
Der Digitalverband Bitkom kritisierte dagegen die derzeitige Rechtslage zum Einsatz von Cookies. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs trifft die Webseitenbetreiber schwer, und es nervt viele Internetnutzer", erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Rechtslage sei auch nach dem BGH-Urteil "undurchsichtig".
Er zeigte sich zudem überzeugt, dass durch die Karlsruher Entscheidung für Internetnutzer "ein weiterer Komfortverlust" entstehe. Sie müssten jetzt häufiger Banner wegklicken oder Häkchen setzen, bevor sie die gewünschten Inhalte sehen. "Nicht für jeden Anlass braucht es Cookies, aber ohne sie macht das Surfen einfach weniger Spaß und ist viel umständlicher", erklärte Rohleder.
(D. Wassiljew--BTZ)