Bundestag: Geringe Steuerhilfe für Gastronomen in Corona-Krise
Der Bundestag hat sich für eine von Gastronomen in der Corona-Krise dringend geforderte Steuerentlastung ausgesprochen. Er beschloss am Donnerstag die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent. Die Regelung im von der Regierungskoalition eingebrachten Corona-Steuerhilfegesetz gilt vom 1. Juli dieses Jahres bis Ende Juni 2021. Die Opposition kritisierte, dass Getränke davon ausgenommen sind.
Die Steuersenkung für "Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen" soll laut Bundesregierung am Ende nicht vornehmlich den Verbrauchern, sondern explizit den Gastronomiebetrieben zugute kommen. Auch Catering-Unternehmen, Supermärkte, Bäckereien und Metzgereien sollen davon profitieren, wenn sie fertige Speisen verkaufen. Die Steuermindereinnahmen des Bundes beziffert die Regierung auf insgesamt gut 2,7 Milliarden Euro.
Die Gastronomie sei wegen der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und lange von der Corona-Pandemie betroffen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Allerdings dürfte sich die Situation auch in dieser Branche bis Mitte kommenden Jahres wieder normalisieren.
"Es ist nicht das beste Maßnahmenpaket, was wir für diesen Bereich erreicht haben, aber es war so gewünscht", sagte die SPD-Abgeordnete Ingrid Arndt-Bauer. Das Gesetz betreffe längst nicht alle gastronomischen Betriebe, "Kneipen sind überhaupt nicht positiv betroffen". Die Regierung müsse sie ebenso wie den gesamten Gastronomiebereich im angekündigten Konjunkturpaket "unbedingt noch berücksichtigen", sagte Arndt-Bauer.
Auch die Opposition kritisierte vor allem, dass Getränke von der Steuersenkung ausgenommen werden. "Statt der kleinen Eckkneipe zu helfen", habe die Regierung bloß den Hotel- und Gaststättenverbänden einen lange geäußerten Wunsch erfüllt, sagte der Linken-Abgeordnete Stefan Liebich. "Kneipen, Bars und Clubs bekommen gar keine Entlastung."
Till Mansmann von der FDP ergänzte, auch Biergärten und Kioske seien in den vergangenen Wochen "doch besonders hart getroffen" worden und hätten in der Regel gar keinen Umsatz gehabt. Die FDP-Fraktion stimmte dem Gesetz neben Union und SPD dennoch zu, Grüne und Linke enthielten sich trotz ihrer Vorbehalte, einzig die Afd stimmte gegen den Gesetzentwurf.
(A. Madsen--BTZ)