
Bundesinnenministerium: Daten bei Polizei nicht grundsätzlich vor Missbrauch sicher

Die Daten von Bürgern auf Polizeicomputern sind nicht grundsätzlich vor missbräuchlichem Zugriff durch Polizisten geschützt. "Polizistinnen und Polizisten haben Zugriff auf diese Daten in dem Vertrauen darauf, dass sie das nur zu den gesetzlich bestimmten Zwecken tun", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. "Man kann nicht hundertprozentig die Aussage treffen, dass es niemals zu einem Missbrauch kommen kann."
Der Ministeriumssprecher äußerte sich als Reaktion auf die Droh-Mail-Affäre in Hessen. In den vergangenen Wochen waren rechtsextremistische Droh-Mails an Landespolitikerinnen, eine Anwältin und zuletzt an eine Kabarettistin bekannt geworden - dafür waren Daten aus Polizeicomputern benutzt worden.
Regierungssprecher Steffen Seibert mahnte eine vollständige Aufklärung an. "Daraus müssen auch die notwendigen Lehren gezogen werden", sagte er in Berlin. Seibert sprach von "schwer wiegenden Fällen von Bedrohungen". Für die Bundesregierung fügte er hinzu: "Die drei betroffenen Personen - Frau Basay-Yildiz, Frau Wissler, Frau Baydar - haben unsere ganze Solidarität in dieser für sie schwierigen Situation."
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sprach von einem "völlig inakzeptablen" Vorgang. "Wenn sich die Vorgänge bestätigen, ist das auf jeden Fall ein schwerer Imageschaden für die Polizei." Wenn ein solcher Datenmissbrauch "aus einer politischen Gesinnung heraus stattfindet, ist es noch schlimmer, als wenn es sozusagen nur datenschutzrechtliche Aspekte sind".
Der Sprecher betonte, dass jeder Abruf von Personendaten protokolliert werde und dabei auch die Zweckbestimmung angegeben werden müsse; um Missbrauch zu verhindern, seien "in der Regel immer mehrere Akteure im Spiel". Es könne aber nicht "für jeden Einzelfall" die Aussage getroffen werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten würden.
(O. Petrow--BTZ)