
Elektronische Patientenakte mit viel weniger Patientenrechten

Die elektronische Patientenakte, die von 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird einem Medienbericht zufolge zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Anders als geplant werde es für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht, erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) am Dienstag.
So werde beispielsweise ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden brauche, auf diese Weise auch über den letzten Schwangerschaftsabbruch einer Patientin informiert. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, sieht darin ein echtes Problem für die Akzeptanz der elektronischen Akte in der Bevölkerung und unter den Ärzten.
Wenn Patienten in Zukunft ihre elektronische Akte nutzen und zum Beispiel vermeiden wollen, dass ihr Zahnarzt die Informationen vom Urologen lesen kann, haben sie demnach zwei Möglichkeiten: Entweder, sie verbieten dem Urologen, ihre Untersuchungsergebnisse in die Akte zu schicken - dann kann später aber niemand diese Unterlagen nutzen, auch nicht das Krankenhaus oder der Hausarzt. Oder sie verbieten dem Zahnarzt den Zugriff auf die Akte. In dem Fall erfährt er auch nichts über frühere Behandlungen.
Übrig bliebe nach BTZ-Information dann nur noch ein Bereich in der elektronischen Akte, in dem Patienten Artikel oder Daten aus einer Gesundheitsapp abspeichern können. Doch mit solchen Informationen können Ärzte im Zweifel nicht viel anfangen.
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), die für die Entwicklung der Akte verantwortlich ist, erklärte auf Nachfrage, eine "differenzierte Rechtevergabe soll in Folgestufen umgesetzt werden". Wann genau Patienten die elektronische Akte wirklich individuell einstellen und bestimmte Informationen für sich behalten können, sollen nun die Gesellschafter der Gematik entscheiden, hieß es. Zu den Gesellschaftern gehört laut "SZ" seit vergangener Woche auch das Bundesgesundheitsministerium, das mit 51 Prozent eingestiegen sei.
Nach Informationen sagten Vertreter der Gematik mehreren Abgeordneten, der Grund für die technischen Abstriche sei die kurze Frist gewesen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ihnen gesetzt hatte. Aufgrund dieses Zeitdrucks habe man sich entschieden, die Patientenakte Anfang 2021 erst einmal einzuführen und dann die Rechte für Patienten nachzuliefern.
(I. Johansson--BTZ)