
Bundestag ehrt Grundgesetz 70 Jahre nach Inkrafttreten

70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes haben Vertreter aller Fraktionen im Bundestag die Verfassung gewürdigt. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) betonte in ihrer Rede am Donnerstag, die Werte des Grundgesetzes dürften "niemals als selbstverständlich" erachtet werden. Nötig sei ein aktives Eintreten für demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien. Gerade bei der Rechtsstaatlichkeit dürften "Grenzverschiebungen nicht langsam einsickern", warnte Barley.
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) wandte sich in seiner Rede gegen leichtfertige Eingriffe ins Grundgesetz. Eine "zeitgeistgetriebene Anreicherung" der im Grundgesetz festgehaltenen Grundrechte oder Staatsziele bringe keine Verbesserung. Er halte wenig davon, "alles und jedes" in den Verfassungsrang erheben zu wollen.
Allerdings gebe es durchaus Veränderungsbedarf, der sich aus dem Grundgesetz ergebe, sagte Brinkhaus. So solle das Parlament als einziges direkt gewähltes Verfassungsorgan selbstbewusster agieren und beispielsweise Mitsprache bei der Aushandlung internationaler Abkommen einfordern. Dass das Parlament in der Regel erst bei der Ratifizierung ins Spiel komme, wenn inhaltlich keine Änderungen mehr möglich seien, "das kann auf Dauer nicht richtig sein", urteilte Brinkhaus.
AfD-Fraktionschef Alexander Gauland bezeichnete die Verfassung in der Bundestagsdebatte als einen der "größten Erfolge" in der deutschen Geschichte. Sie biete "Schutz für Minderheiten und Mindermeinungen gegen die Überwältigungsphantasien demokratischer Mehrheiten". Die AfD "als Minderheit" wisse dies und wolle deswegen das Grundgesetz schützen.
Anlass für die Bundestagsdebatte war der Jahrestag des Inkrafttreten des Grundgesetzes. Es war am 23. Mai 1949 unterzeichnet und verkündet worden. An der gut zweistündigen Debatte der Bundestagsabgeordneten nahm am Donnerstag auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier teil. Er saß mit seiner Frau Elke Büdenbender auf der Ehrentribüne im Reichstag.
(D. Wassiljew--BTZ)