
FDP will Meinungsfreiheit im Internet ins Grundgesetz aufnehmen

Die FDP fordert eine Grundgesetzänderung, um die Meinungsfreiheit im Internet zu garantieren. Die Liberalen schlagen eine Ergänzung des Artikels 5 vor, der die Presse- und Meinungsfreiheit regelt. "Der Text des Grundgesetzes kennt Rundfunk, Film und Presse, aber kein Internet", sagte Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann am Mittwoch dem "Spiegel". "Das muss sich ändern." Artikel 5 müsse um die Freiheit des Internet erweitert werden.
"Damit würde die Meinungsfreiheit im Internet gestärkt und vor Zensur geschützt", sagte Buschmann. Dies würde der Bedeutung des World Wide Web für den freien Informations- und Meinungsaustausch Rechnung tragen. Auch für die Grenzen der Überwachung der Internetkommunikation oder des Surfverhaltens "wäre die Internetfreiheit ein klarer Orientierungspunkt, der über das Post- und Fernmeldegeheimnis hinausgeht", sagte der FDP-Politiker weiter. "Sogar die Gewährleistung der Netzneutralität ließe sich möglicherweise auf die Internetfreiheit stützen."
In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es bislang: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
(O. Larsen--BTZ)